Female architect working in her new modern office. Standing and examining blueprints for her new project. There are on the desk in front of her laptop, architectural model on new business building and color swatch.

Planung und Ausführung

Bei der Planung und Ausführung zweischaliger Wände gibt es einige Punkte zu beachten, die gänzlich unabhängig von der Konstruktionsart sind. Diese zeigen wir in diesem Artikel auf.

Lastabtragung

Die Abtragung der Gebäudelasten erfolgt ausschließlich über die tragende Innenschale, die auch zur Ermittlung der Wanddicke hinzugerechnet wird. Die Vormauerschale trägt nur sich selbst.

Dicke der Innenschale

Die Dicke der Innenschale beträgt je nach bauphysikalischer und statischer Anforderung i. d. R. 17,5 oder 24,0 cm. Unter bestimmten Voraussetzungen (max. 2 Vollgeschosse) kann sie auf 11,5 cm minimiert werden.

Mehr Informationen zur Planung und Ausführung zweischaliger Wände

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Dicke der Außenschale (Verblendschale)

Die Dicke der Verblendschale beträgt i. d. R. 11,5 cm, die Mindestdicke ist 9,0 cm. Dünnere Außenschalen gelten als "Bekleidungen" (Ausführung gemäß DIN 18515 Außenwandbekleidungen).

Auflagerung

Das Verblendmauerwerk soll über seine ganze Länge und vollflächig aufgelagert sein. Bei unterbrochener Auflagerung (z. B. auf Konsolen) müssen in der Abfangebene alle Verblender beidseitig aufgelagert sein.

Abfangungen

Bei einer Dicke der Außenschale d = 11,5 cm muss das nächste horizontale Auflager in ca. 12 m Höhe vorgesehen werden. Bei einer Dicke der Außenschale d ≥ 9,0 cm < 11,5 cm sind horizontale Auflager etwa alle 6 m einzuplanen, i. d. R. nach zwei Geschossen. Bei diesen Verblendschalen kann ggf. ein zusätzliches Giebeldreieck von max. 4 m Höhe ohne weitere Abfangung ausgeführt werden, die gesamte Gebäudehöhe darf maximal 20 m betragen.

 

Da im Bereich der Abfangungen die Verblendschale starr mit dem Hintermauerwerk verbunden ist, sind zwingend horizontale Dehnungsfugen anzuordnen.

 
Schalendicke
11,5 cm
11,5 cm
≥ 9,0 < 11,5 cm
 

Schalenhöhe

bis 12 m (4 Geschosse)

bis 6 m (2 Geschosse)

bis 6 m (2 Geschosse)

 

max. Überstand

25 mm

38 mm (1/3 d)

15 mm

Abdichtung

Innenschale und Bodenplatte bzw. Kellerdecke müssen am Fußpunkt des Schalenzwischenraums gegen Feuchtigkeit geschützt werden. Die Abdichtung ist im Bereich des Zwischenraumes im Gefälle nach außen, im Bereich der Außenschale horizontal zu verlegen. Dieses gilt auch bei Fenster- und Türstürzen sowie im Bereich von Sohlbänken.

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