Antwort: Ja, das ist unser Luft-Abgas-Schornstein „LASW“
Antwort: Ja, das ist unser Luft-Abgas-Schornstein „LASW“
Antwort: Ja, allerdings sind eine Reihe an Randbedingungen zu beachten (siehe auch bauaufsichtliche Zulassung Z-7.1-3416):
Antwort: Die Leichtbetonmantelsteine „BMS 14“, „BMS 20“ und „BMS 1420“ mit einer Wandstärke > 5 cm und die einzügigen Ziegelmantelsteine „ZMS 14“ und „ZMS 20“ mit einer Wandstärke von > 7 cm erfüllen damit die Anforderung „L90“ („L“ für Lüftungsschächte, da nach dieser Norm geprüft, „F“ gilt für Bauteile wie Decken und Wände, entscheidend sind die 90 Minuten).
Bedingung: Die Abgasabführung hat über Rohre aus Keramik, Stahl oder Kunststoff zu erfolgen, die in den Schacht einzuziehen sind.
Antwort: Generell ist es möglich, einen Schornstein außen am Gebäude zu errichten (dreiseitig freistehend). Dabei ist Folgendes zu beachten:
Antwort: Für den Standsicherheitsnachweis des Schornsteinkopfes gelten die Bestimmungen der DIN V 18160-1, Abschnitt 13. Für unbewehrte Kamtec Schornsteine liegt eine Typenstatik mit den zulässigen Höhen über Dach vor.
Mit Hilfe von Bewehrungssets lassen sich Höhen über Dach bis 3,00 m erzielen. Es ist auf den rechtzeitigen Einbau des Bewehrungssets bei Errichtung des Schornsteins sowie ausreichende seitliche Abstützung durch Decken und Dachkonstruktion zu achten.
Antwort: Entsprechende Formstücke sind für ISSr 16, 18 und 20 lieferbar. Schornsteine mit Schrägführung gelten allerdings nicht mehr als feuchteunempfindlich. Die erforderliche Untermauerung der Schrägführung ist auf einer tragfähigen Decke zu errichten (siehe Zulassung Z-7.4-1266).
Für ISSr 12 und 14 sowie LASW ist aus technischen Gründen keine Schrägführung möglich.
Antwort: Je nach Kundenwunsch.
Vorteile Ziegelmantelstein (ZMS):
Vorteile Leichtbetonstein (BMS):
Antwort: Der Schornstein wird bereits mit allen erforderlichen Dichtungen für den Abgas- und Verbrennungsluftanschluss ausgeliefert. Die Dichtungen am Feuerstättenanschluss und Anschlussstein sind auf die Æ des Abgasrohres und des Hüllrohres (für Verbrennungsluft) anzupassen (Æ der Öffnungen in den Dichtungen mit Cuttermesser ca. 1 cm kleiner als Außen-Æ der Rohre schneiden).
Antwort: Nachträgliche Anschlüsse sind bedenkenlos möglich. Dazu den Leichtbeton- bzw. Ziegelmantelstein an der gewünschten Stelle öffnen (am besten mit Winkelschleifer) und die evtl. vorhandene Mineralfaserdämmung ausschneiden, z.B. mit Cuttermesser. Öffnung im Keramikrohr mit Kernbohrer, Winkelschleifer oder Punktbohrungen herstellen (keinesfalls Schlagen oder Stemmen) und losen Stutzen (kann von Wienerberger bezogen werden) mit Fugenkleber (FK 1000) aufsetzen und für ca. 48 Stunden fixieren, z.B. mit Schraubzwingen oder Keilen.
Antwort: Prinzipiell könnte in diesem Fall auf den Sockelstein verzichtet werden, da durch den Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe planmäßig kein Kondensat zu erwarten ist. Über den Sockelstein wird aber nicht nur Kondensat sondern auch in den Schornstein eindringendes Regenwasser abgeführt. Im Fußbereich stehendes Regenwasser birgt die Gefahr der Durchfeuchtung des Schornsteinsockels und angrenzender Bauteile. Deshalb empfehlen wir, den Sockelstein stets einzusetzen, auch um die Zulassung als feuchteunempfindliches System nicht zu verlieren (was ohne Sockelstein der Fall wäre).
Antwort: Ja. Das System (Mantelsteine und Rohre) wurde auch als zweischaliger Schornstein geprüft. Es sind lediglich die Dichtungen im Bereich des Feuerstättenanschlusses zu entfernen, da diese nur begrenzt temperaturbeständig sind (bis 160 °C). Ebenso sind die Kontrolldeckel mit Silikondichtung am Schamotterohr im Bereich der Reinigungstüren gegen solche mit Spiralfeder auszutauschen.
Es ist sinnvoll, mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Vorfeld abzustimmen, ob das Keramikrohr für diesen Fall zu dämmen ist („Festbrennstoffzuschlag“).
Antwort: Durch das Verbindungsstück dürfen keine Kräfte auf die Rohrsäule wirken, z. B. durch Wärmedehnung. Dazu das Verbindungsstück (Stahlrohr zwischen Feuerstätte und Schornstein) in den Schamottestutzen am Schornstein einschieben und verbleibenden Zwischenraum zwischen Stahlrohr und Schamottestutzen mit Mineralfaser oder Keramikdichtschnur ausstopfen (entsprechend in DIN V 18160-1 geregelt).
Der Einbau eines Doppelwandfutters ist für ISS und LASW im Gegensatz zu einschaligen Schornsteinen nicht vorgesehen.
Antwort: Anschlüsse dürfen nicht festgesetzt werden, z.B. durch Putz oder das Verbindungsstück. Rund um die Stutzen Dehnfugen mit umlaufend ca. 3 cm anordnen, welche mit Mineralfaser zu schließen sind (siehe auch Versetzanleitung). Ansonsten besteht bei Betrieb der angeschlossenen Feuerstätte(n) die Gefahr von Spannungsrissen in der Rohrsäule oder der Stutzen.
Antwort: Die thermische Beweglichkeit der Außenschale des Schornsteins darf nicht behindert werden. Wir empfehlen den Deckendurchbruch umlaufend ca. 2-3 cm größer als das Außenmaß des Schornsteins auszuführen. Den Zwischenraum anschließend kraftschlüssig mit Beton verfüllen. Es ist eine Trennlage zwischen Beton und Schornstein einzubauen, z. B. dünne Bauteilplatte aus Mineralfaser.
Antwort: Grundsätzlich an der Schornsteinsohle, sowie bei Schrägführungen in der Nähe der Knickstellen.
In den Fällen, wo die Abgasanlage nicht von der Mündung aus gereinigt werden kann, muss eine weitere (obere) Reinigungsöffnung bis zu 5 m unterhalb der Mündung vorhanden sein. Es empfiehlt sich, die Erfordernis einer oberen Reinigungsöffnung im Vorfeld mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abzustimmen. In einigen Bundesländern, z.B. Brandenburg, muss nach Bauordnung der Schornstein von der Mündung aus gereinigt werden können.
Antwort: Für die Abstände zu brennbaren Bauteilen ist die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes maßgebend.
Gemäß DIN V 18160-1 müssen großflächig an Schornsteinen brennbare Bauteilen einen Abstand von mindestens 5 cm einhalten (Kennzeichnung „G50“). Gegenüber Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen aus brennbaren Baustoffen genügt dann ein Abstand von 2 cm. Zu Bauteilen mit geringer Fläche wie Fußleisten oder Dachlatten ist kein Abstand erforderlich, wenn diese Bauteile frei liegen oder außenseitig nicht wärmegedämmt sind. Die Zwischenräume zwischen angrenzenden brennbaren Bauteile und Schornstein sind offen zu halten und zu belüften.
Die Zwischenräume dürfen verschlossen werden, wenn temperaturbeständige, nichtbrennbare Dämmstoffe (Mineralfaser) mit geringer Wärmeleitfähigkeit (≤ 0,040 W/mK) verwendet werden und der Abstand mindestens 50 mm beträgt. Zwischenräume in Decken- und Dachdurchführungen sind wie vor beschrieben und mit 50 mm Abstand zu verschließen.
Achtung: Ist der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen größer 2,5 m² K/W oder sind die Bauteile außenseitig entsprechend gedämmt, ist der Abstand zu hinterlüften, sofern nicht anderweitig nachgewiesen wird, dass bei Nennleistung der Feuerstätte, die Temperatur an den Bauteilen 85 °C und bei Rußbränden im Innern des Schornsteins 100 °C nicht überschreitet.
Antwort: Die horizontalen Abstützungen im Bereich von Decken und Dachdurchführung müssen nahezu unverschieblich sein. Der Abstand zwischen zwei Haltepunkten darf nicht mehr als 5 m betragen, siehe DIN V 18160-1:2006-01, Abschnitt 13.
Antwort: Für die Heizungszüge (Ø 12 und 14 cm) sind Lage und Höhe von Feuerstättenanschlüssen vor Errichtung der Abgasanlage grundsätzlich mit dem Heizungsbauer abzustimmen. Meistens werden in solchen Fällen wandhängende Feuerstätten für die Brennstoffe Gas oder Öl angeschlossen. Dann sollte der Feuerstättenanschluss so hoch wie möglich gewählt werden (oft wird noch ein Wasserspeicher untergestellt). Zwischen Decke und Abgasrohr sollte zwecks Inspektionsmöglichkeit jedoch ein Abstand von mindestens 20 cm verbleiben. Individuelle Anschlusshöhen sind durch Einkürzen der Muffenrohre und/oder einen bauseitigen Sockel möglich.
Beim Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe an die Züge Ø 16 bis 20 cm sind Lage und Höhe des Feuerstättenanschlusses vor Errichtung der Abgasanlage mit dem Ofenbauer abzustimmen. Die Anschlusshöhe ist im Wesentlichen von der Konstruktion der Feuerstätte abhängig. Individuelle Anschlusshöhen sind durch Einkürzen der Muffenrohre und/oder einen bauseitigen Sockel möglich. Im Zweifelsfall gilt hier: Lieber etwas zu hoch als zu tief.
Antwort: Ist nicht vorgeschrieben, es empfiehlt sich jedoch den Schornstein in Wohnräumen zu verputzen oder zu verschlämmen (Stichwort: Blower Door).
Antwort: Die Schornsteinmündungen müssen bei Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe aus immissionsschutzrechtlichen Gründen gemäß der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
Bei Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe in Gebäuden mit weicher Bedachung wie Stroh, Rohr, Reet oder Schindeln muss der Schornstein in Firstnähe austreten und diesen um mindestens 80 cm überragen (baurechtliche Regelung)