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Förderung der Energieberatung gerät erneut ins Stottern

Bei der bis auf Weiteres zeitlichen Staffelung des Mittel-Zu- und Abflusses soll es sich jedoch laut Bafa keineswegs um einen Förderstopp handeln. Ebenso wenig würden keine Anträge mehr angenommen oder bearbeitet – lediglich die Bewilligung von Anträgen könne sich verzögern, äußerte sich die Behörde gegenüber dem Magazin „Der Spiegel“, das zuerst über die Änderung berichtet hatte.

Kritik an dieser Entscheidung äußerte etwa der GIH Bundesverband, bundesweite Interessenvertretung für Energieberatende. So betonte GIH-Bundesvorsitzender Stefan Bolln, dass Bau- und Sanierungsprojekte mittel- bis langfristige Vorhaben seien, die in punkto Förderung auf Transparenz und Verlässlichkeit angewiesen seien. Der abermalige Förderstopp sorge daher für enorme Unsicherheit und verzögere Sanierungsprojekte unnötig. Besonders unglücklich sei die Entscheidung vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber dem Sanierungsfahrplan zum Jahreswechsel eine höhere Bedeutung verliehen habe und sich deutlich mehr Sanierungswillige fachmännische Beratung wünschten. Die Tatsache, dass die Fördertöpfe für Beratungen und Investitionen nicht leer sind, sondern es nur an der Freigabe der Gelder hapert, bewertet der GIH-Bundesvorsitzende grundsätzlich positiv, mahnte jedoch schnelle Änderung an, um gerade wieder wachsendes Vertrauen nicht zu verspielen.

Im Jahr 2024 fördert die Bundesregierung Energieberatungen mit 240 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF). 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, also – je nach Anzahl der Wohneinheiten – bis zu 1.300 bzw. 1.700 Euro können Antragssteller erhalten.

Degressive AfA – Befreiungsschlag für die gebeutelte Wohnungsbaubranche?
Fast zeitgleich nahm das Wachstumschancengesetz, das auch Impulse für Wachstum und Investitionen im Wohnungsbau bringen soll, die letzte Hürde. Nachdem der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, ist damit auch der Weg frei für die lang erwartete Abschreibungsverbesserung (AfA) und steuerliche Entlastung für den Neubau von Wohngebäuden. Die Investitionskosten von Bauprojekten, die mindestens einen Effizienzstandard von 55 erreichen und zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen werden, können nun innerhalb eines Zeitraums von 6 Jahren mit jeweils 5 Prozent degressiv abgeschrieben werden. Zudem kann die degressive AfA mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Hierbei werden Neubauten begünstigt, die dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG entsprechen und eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter einhalten.

KfW-Fördertöpfe leeren sich
Ob es sich bei dieser Maßnahme tatsächlich um den erhofften großen Impuls für den Wohnungsbau in Deutschland handelt, hängt für Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), nicht zuletzt davon ab, ob weitere Maßnahmen wie etwa das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) finanziell gesichert seien. Dies scheint jedoch äußerst fraglich. Bauministerin Klara Geywitz selbst hatte unlängst in einem Interview mit WELT AM SONNTAG die Ansicht vertreten, dass „das Geld für das laufende Programm KFN, so wie es jetzt nachgefragt wird, nicht bis zum Ende des Jahres reichen wird“. Das im März 2023 gestartete KFN-Programm für zinsgünstige Kredite wurde im letzten Jahr aufgrund der hohen Nachfrage um 888 Millionen auf 1,68 Milliarden Euro aufgestockt. Für 2024 sind nur 762 Millionen Euro eingeplant, eine Aufstockung gilt aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit als ungewiss.

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