Mehr Wohnraum durch vereinfachte Regelungen: Bund und Länder beschließen Bau-Turbo-Pakt
Bei einem gemeinsamen Treffen am 6. November verständigten sich die Vertreter der Bundes- und Landesregierungen auf einen gemeinsamen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. Zur Verkürzung der Zeiten von der Planung bis zum Richtfest sollen die rechtlichen Vorgaben in den Landesbauordnungen stark vereinfacht und vereinheitlicht werden.Sechs dieser Maßnahmen stellen wir im Folgenden kurz vor:
1. Befristete Aussetzung von Bebauungsplänen
Mit dem "Bau-Turbo" soll Bauen nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer werden. Erreicht werden soll dies durch weniger bürokratischen Aufwand, der auch weniger Einsatz von Personal und Zeit bedeutet. Vorgesehen ist dazu eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch, die noch 2023 vorgelegt werden soll. Wird der Bau-Turbo genutzt, kann dann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, sofern die Gemeinde vor Ort dem zustimmt. Dadurch würden die Bauämter vor Ort entlastet und das Genehmigungsverfahren insgesamt beschleunigt.
2. Befristete 3-Monats-Regelung für schnellere Genehmigungsverfahren
Befristet bis 2026 werden die Länder für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen. Das bedeutet, dass beantragte Genehmigungen nach Ablauf dieses Zeitraums als erteilt gelten, auch wenn die zuständige Behörde bis dahin nicht über den Antrag entschieden hat.
3. Genehmigungsfreier Ausbau von Dachgeschossen für Wohnzwecke
Das Potenzial der Umnutzung von Dächern und der Dachaufstockung soll schnell und unkompliziert nutzbar gemacht werden. Dazu werden die Länder unter bestimmten Bedingungen in ihren Landesbauordnungen sowie in der Musterbauordnung Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken genehmigungsfrei stellen.
4. Wegfall der Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum
Fehlende Parkplätze sollen im Fall von Ergänzungen im Wohnungsbestand nicht länger ein Hinderungsgrund für die Schaffung neuen Wohnraums sein und Baukosten in die Höhe treiben. Bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum werden die Länder ihre Regelungen der Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht daher vereinheitlichen und die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum streichen.
5. Einführung des Gebäudetyps E
Um einfacher und schneller zu bauen, wird ein Gebäudetyp E eingeführt. Das „E“ steht dabei für „einfach“ und soll die Akteure aus der Bau- und Planungsbranche dazu ermutigen, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen. Um dieses vereinfachte Bauen auf rechtssicheren Grund zu stellen, nimmt der Bund die dazu erforderlichen zivilrechtlichen Aspekte im Bereich der transparenten Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick. Bis Ende 2023 soll eine entsprechende "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" vorliegen.