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Bau-Turbo-Pakt

Insbesondere in den Städten sind Bauflächen rar und teuer. Daher zielen einige der Maßnahmen auf den Bestand ab, der viel Potenzial bietet, um brachliegende Flächen besser zu nutzen und Baulücken rasch zu schließen. Um eine höhere Verdichtung ohne neuen Flächenverbrauch zu erreichen, soll durch die Maßnahmen des neuen Bau-Turbo-Paktes vor allem auch das Bauen in die Höhe und auf Dächern gefördert werden. 

Mehr Wohnraum durch vereinfachte Regelungen: Bund und Länder beschließen Bau-Turbo-Pakt

Bei einem gemeinsamen Treffen am 6. November verständigten sich die Vertreter der Bundes- und Landesregierungen auf einen gemeinsamen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. Zur Verkürzung der Zeiten von der Planung bis zum Richtfest sollen die rechtlichen Vorgaben in den Landesbauordnungen stark vereinfacht und vereinheitlicht werden.Sechs dieser Maßnahmen stellen wir im Folgenden kurz vor:

1. Befristete Aussetzung von Bebauungsplänen 
Mit dem "Bau-Turbo" soll Bauen nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer werden. Erreicht werden soll dies durch weniger bürokratischen Aufwand, der auch weniger Einsatz von Personal und Zeit bedeutet. Vorgesehen ist dazu eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch, die noch 2023 vorgelegt werden soll. Wird der Bau-Turbo genutzt, kann dann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, sofern die Gemeinde vor Ort dem zustimmt. Dadurch würden die Bauämter vor Ort entlastet und das Genehmigungsverfahren insgesamt beschleunigt. 

2. Befristete 3-Monats-Regelung für schnellere Genehmigungsverfahren 
Befristet bis 2026 werden die Länder für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen. Das bedeutet, dass beantragte Genehmigungen nach Ablauf dieses Zeitraums als erteilt gelten, auch wenn die zuständige Behörde bis dahin nicht über den Antrag entschieden hat. 

3. Genehmigungsfreier Ausbau von Dachgeschossen für Wohnzwecke
Das Potenzial der Umnutzung von Dächern und der Dachaufstockung soll schnell und unkompliziert nutzbar gemacht werden. Dazu werden die Länder unter bestimmten Bedingungen in ihren Landesbauordnungen sowie in der Musterbauordnung Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken genehmigungsfrei stellen. 

4. Wegfall der Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum
Fehlende Parkplätze sollen im Fall von Ergänzungen im Wohnungsbestand nicht länger ein Hinderungsgrund für die Schaffung neuen Wohnraums sein und Baukosten in die Höhe treiben. Bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum werden die Länder ihre Regelungen der Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht daher vereinheitlichen und die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum streichen. 

5. Einführung des Gebäudetyps E
Um einfacher und schneller zu bauen, wird ein Gebäudetyp E eingeführt. Das „E“ steht dabei für „einfach“ und soll die Akteure aus der Bau- und Planungsbranche dazu ermutigen, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen. Um dieses vereinfachte Bauen auf rechtssicheren Grund zu stellen, nimmt der Bund die dazu erforderlichen zivilrechtlichen Aspekte im Bereich der transparenten Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick. Bis Ende 2023 soll eine entsprechende "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" vorliegen.

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Durch die Maßnahmen des neuen Bau-Turbo-Paktes soll vor allem auch das Bauen in die Höhe und auf Dächern gefördert werden.

6. Mehr serielles, modulares und systemisches Bauen 
Industrielle Fertigungsmethoden sollen das Bauen günstiger und Genehmigungsverfahren schneller machen. Insbesondere die Vorteile der witterungsunabhängigen Produktion und kürzerer Baustellenzeiten sollen weiter gefördert werden. Dazu werden die Länder regeln, dass bereits einmal erteilte Typengenehmigungen für das serielle, modulare und systemische Bauen bundesweite Gültigkeit erhalten. 

 

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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