Reference photo renovation single family in Heppen

Alle reden von dieser Umbauordnung…

…aber was steckt eigentlich dahinter?

Weniger Bau, mehr Umbau. Das ist eine der grundlegenden Forderungen, die Architects for Future (kurz A4F) in ihrer Satzung formulieren. Um das nachhaltige Potenzial des Bausektors weiter ausschöpfen zu können, haben Architects for Future konkrete Änderungsvorschläge ausgearbeitet, welche die Musterbauordnung zu einer MusterUMbauordnung machen. Diese wurde am 2. Juli 2021 in einem offenen Brief an die Bauministerkonferenz verschickt.

Und was wird durch Umbau jetzt eigentlich besser?

Eine pauschale Antwort, ob Um- oder Neubau nachhaltiger ist, gibt es nicht. Diese Einschätzung muss immer gebäude- und standortbezogen getroffen werden und bedarf einer individuellen Betrachtung des Bauvorhabens. Schwere, verdeckte Schäden in der Bausubstanz oder dem Tragwerk werden beim Umbau schnell zum Fass ohne Boden. Aber immer gleich die Abrissbirne zu engagieren, ist ebenso wenig ratsam. Deshalb empfiehlt es sich, bei jedem neuen Bauvorhaben sowohl den Neu- als auch den Umbau als eine ernstzunehmende Variante in Betracht zu ziehen. Und wenn beim Bau grundsätzlich darauf geachtet wird, langlebige Materialien zu verwenden, rentiert es sich am Ende doppelt. Der massive Baustoff Ziegel beispielsweise garantiert eine verschleißfeste Bausubstanz. Ziegelhäuser haben Standzeiten von rund 100 Jahren und mehr.

Aber zurück zur Musterumbauordnung: Laut A4F seien für einen klimaneutralen Gebäudesektor neben der Energieeffizienz im Betrieb folgende Ansätze unabkömmlich: Revitalisierung des Gebäudebestands, wertschätzender Umgang mit den Ressourcen Fläche und Material und kreislauffähiges Bauen. Und weil eben diese Ansätze laut A4F und einer Umfrage unter erfahrenen ArchitektInnen nicht mit der Musterbauordnung vereinbar sind, folgt nun die Aufforderung, diese zu novellieren.

Die sieben Stellschrauben der Verbesserung

Was heißt das konkret? Teilweise sind es nur geringfügige Änderungen, teilweise aber auch neue Forderungen, die A4F der Bauministerkonferenz vorschlagen. Hauptsächlich handelt es sich um diese sieben Aspekte, denen sich die UmBAUordnung widmet:

1. Einführung von flexibleren Regelungen für das Bauen im Bestand

2. Einführung einer generellen Genehmigungspflicht für Abrissmaßnahmen mit Verpflichtung zur Prüfung auf Sanierungsfähigkeit sowie für alle Bauvorhaben die Vorlage eines Rückbaukonzeptes

3. Das Streichen der Kfz-Stellplatzforderung zugunsten ganzheitlich ausgerichteter kommunaler Mobilitätskonzepte

4. Ergänzung der Regelungen für gesunde Belichtung und Belüftung um die Schaffung von qualitativen Stadt- und Freiräumen, anstelle von reinen Regeln für Abstandsflächen

5. Änderung der Zulassungsbedingungen für Bauprodukte zugunsten sekundärer Bauteile und Baustoffe

6. Einführung eines Materialausweises für Gebäude, um verbaute Ressourcen für eine spätere Wiederverwendung zu dokumentieren

7. Erhöhte Anforderungen an Typengenehmigungen - für Serienfertigung von Gebäuden - , um auch hier ökologische und energetische Standards zu verankern, die einem klimaneutralen Gebäudebestand gerecht werden

Und nun? Wie ist der Status Quo?

Derzeit noch unbefriedigend. Wie so oft bei politischen Entscheidungen, befindet sich der Antrag „in Bearbeitung“ mit unklarem Ausgang. Um aber das Ziel, die im Pariser Klimaabkommen vereinbarte 1,5°-Grenze einzuhalten, muss der Bausektor dringend handeln, da er mit seinen knapp 40 % Treibhausgasemissionen und dem immensen Abfallaufkommen einen großen Anteil ausmacht. 

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