Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Dachvermessung per Drohnenflug

1. GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Wienerberger GmbH, Oldenburger Allee 26, 30659 Hannover ("Wienerberger") und Dachdeckern oder sonstigen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ("Kunde"), die die von Wienerberger angebotenen Dienstleistungen zur Dachvermessung mittels Drohnenüberflügen betreffen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn Wienerberger stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(3) Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Wienerberger den Kunden in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

2. LEISTUNGSUMFANG UND VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Wienerberger führt Drohnenüberflüge über die vom Kunden spezifizierten Objekte durch und erstellt einen Bericht mit aufbereiteten Messdaten. Hierzu kann sich Wienerberger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.

(2) Der Bericht enthält Informationen zu Dachflächen, Neigungen, Positionen von Gauben und Fenstern sowie weitere vereinbarte Messdaten. Der Bericht wird dem Kunden in der gewünschten Form (CAD, FM oder PDF) bereitgestellt. Zudem wird dem Kunden ein 3D-Modell des Objekts bereitgestellt.

(3) Die Genauigkeit der Messdaten beträgt 1-3cm.

(4) Nicht Bestandteil der Leistung sind:

• Rechtliche Prüfungen (z.B. Einhaltung baurechtlicher Vorgaben)

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten Berichte, Messdaten und 3D-Modelle ("Materialien") lediglich als Planungsgrundlage dienen und die fachliche Prüfung und Beurteilung durch den Dachdecker vor Ort nicht ersetzen.

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde stellt sicher, dass Wienerberger sowie etwaige Erfüllungsgehilfen sicheren Zugang zum Grundstück und zum Start-/Landeplatz für die Drohne erhalten. Zudem unterstützt der Kunde, soweit notwendig, bei der Koordination eines Termins für die Durchführung des Überflugs.

(2) Der Kunde ist für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich, insbesondere

• Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

• Information betroffener Anwohner (z.B. Mieter, Nachbarn).

(3) Der Kunde informiert Wienerberger über potenzielle Gefahren auf dem Grundstück (z.B. ungesicherte Schächte, freilaufende Tiere, Luftfahrthindernisse).

(4) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist Wienerberger berechtigt, den Drohnenflug abzubrechen. In diesem Fall trägt der Kunde die entstandenen Kosten (z.B. Anfahrtspauschale). Ebenso ist Wienerberger zum Rücktritt vom Vertrag be-rechtigt, wenn die Leistungen aufgrund von falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden nicht erbracht werden können.

4. DURCHFÜHRUNG DES ÜBERFLUGS

(1) Wienerberger behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine bei ungeeigneten Wetterbedingungen (z.B. starker Wind, Regen, Schneefall) oder aus Sicherheits-gründen zu verschieben. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche, vorbehaltlich der Einschränkungen in der Haftungsbeschränkung in Ziffer 8 dieser AGB, ausgeschlossen.

(2) Die finale Entscheidung über die sichere Durchführbarkeit des Drohnenüberflugs liegt allein beim Piloten vor Ort.

5. NUTZUNGSRECHTE

(1) Die angefertigten Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Material, beschränkt auf die Verwendung zur Planung, Dokumentation und Durchführung der Arbeiten am betreffenden Objekt. Zu diesen Zwecken kann der Kunde das Material auch an seine Endkunden weitergeben.

(3) Die Weitergabe an unbeteiligte Dritte, der Weiterverkauf oder die Veröffentlichung des Materials ist untersagt.

(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Abnahme und vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

6. ZAHLUNG

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise.

(2) Rechnungen sind nach der Abnahme sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Zusatzkosten wie Reisekosten oder Auslagen werden separat berechnet und dem Kunden vorab mitgeteilt.

7. KOSTENERSTATTUNG BEI FOLGEAUFTRAG

(1) Sollte aus dem durchgeführten Drohnenflug ein verbindlicher Auftrag des Kunden für das überflogene Objekt bei Wienerberger entstehen, bietet Wienerberger dem Kunden eine Erstattung der Kosten für den Drohnenflug an.

(2) Voraussetzung für die Erstattung ist

• der Nachweis des erteilten Auftrags durch Vorlage einer Rechnung oder eines Lieferscheins für das überflogene Objekt, ausgestellt durch Wienerberger,  und

• die Übermittlung der Bankdaten des Kunden über das bereitgestellte Formular https://www.wienerberger.de/drohnenflugrueckerstattung.html 

• Wienerberger behält sich vor, die eingereichten Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

(3) Die Kostenerstattung erfolgt ausschließlich auf das vom Kunden angegebene Bankkonto nach Eingang der vollständigen Nachweise bei Wienerberger und Prüfung derselben durch Wienerberger. Der Erstattungsanspruch besteht für drei Jahre ab dem Datum des Drohnenfluges und erlischt nach Ablauf dieser Frist automatisch. 

8. Abnahme und Gewährleistung

(1) Der Kunde ist zur Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werks in Form des Berichts durch entsprechende Bestätigung verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern. Die Abnahme kann auch konkludent erklärt werden.

(2) Wienerberger haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag; der Kunde hat aber zuerst seinen etwaigen Anspruch auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu. 

(3) Etwaige Mängelgewährleistungsrechte verjähren nach einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn Wienerberger hat dem Kunden den Man-gel arglistig verschwiegen.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) Wienerberger haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, in Fällen einer abgegebenen Garantie oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Wienerberger nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungs-gehilfen von Wienerberger.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist jeweils der Sitz von Wienerberger. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Nach dem Vertragsschluss sollen Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB zum Zwecke der Rechtssicherheit in Textform (E-Mail ausreichend) erfolgen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(4) Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch neue Bestimmungen ersetzen, die dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommen.

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