Ermittlung der Schornsteinhöhe
Seit dem 1. Januar 2022 gelten mit der Novellierung des §19 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) neue Anforderungen an die Ableitung von Abgasen aus Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Ziel dieser Anpassung ist es, Rauchgase künftig besser zu verdünnen und die Emissionen in der Umgebung zu reduzieren.
Damit dies sichergestellt ist, muss die Schornsteinmündung möglichst im sogenannten „freien Windstrom“ liegen. In der Praxis bedeutet das, dass die Position und insbesondere die Höhe des Schornsteins über Dach in vielen Fällen anders bewertet und häufig höher ausgeführt werden muss als vorher.