Neue Förderung gestartet

Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen gestartet

Zeitgleich mit der Förderung für den Heizungstausch trat zum 1. Januar 2024 auch das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Fördersätze von bis zu 70 Prozent sollen Hausbesitzer dazu ermutigen, alte fossile Heizungen durch klimafreundlichere Lösungen zu ersetzen. Durch eine Grundförderung von 30 Prozent Investitionskostenzuschuss soll sichergestellt werden, dass auch Vermieter und die Wohnungswirtschaft attraktive Anreize erhalten. Unterstützung gibt es auch für Effizienzmaßnahmen am Gebäude – etwa für Dämmung oder Fenstertausch. Hier bleibt es allerdings bei der bereits bestehenden Höchstförderung von 20 Prozent. Hoffnungen auf eine Anhebung auf 30 Prozent hatten sich im Zuge der Einsparungen zerschlagen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) erforderlich wurden, aus dem sich die Förderung für den Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen speist. 

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kann eine maximale Förderung für Effizienzmaßnahmen von bis zu 60.000 Euro (bzw. 30.000 Euro ohne iSFP) beantragt werden. Für Antragstellende, die die betreffende Wohneinheit selbst nutzen und deren jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt, wird zudem ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen angeboten. Die Antragstellung auf einen Zuschuss und den Ergänzungskredit wird online voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein. Wichtig zu wissen: Letzterer kann nur nach einem positiven Zuschussbescheid der KfW für die Heizungsförderung bzw. einem Zuwendungsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Um umgehend von den neuen Fördersätzen zu profitieren, kann der Heizungstausch übrigens schon jetzt beauftragt werden. Der Förderantrag zu den neuen Konditionen darf dann, übergangsweise und befristet, nachgereicht werden.

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