Teilnahmebedingungen für das Wienerberger Gewinnspiel zu den Penter Aktionswochen 2023

Im Aktionszeitraum vom 14.08.2023 bis einschließlich 30.09.2023 können Unternehmen an einer Gewinnverlosung teilnehmen. Veranstalter des Gewinnspiels „Wienerberger Penter Aktionswochen 2023“ ist die Wienerberger GmbH, Oldenburger Allee 26, 30659 Hannover. 

I. Teilnahme

1.    Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland, die bei der Teilnahme gemäß nachfolgender Ziffer 2 von einer vertretungsberechtigten Person repräsentiert werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Wienerberger und deren Angehörige.

2.    Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das Unternehmen mindestens einen vollen Zug des Produktes „Penter Westfalen“ bestellt. Ein Unternehmen nimmt daher am Gewinnspiel teil, indem es eine entsprechende Bestellung bei Wienerberger aufgibt, d.h. einen mit Datum und Unterschrift versehenen Bestellschein einreicht. Zum Zwecke der Kontaktierung im Fall eines Gewinnes muss das Unternehmen neben den für die Bestellung erforderlichen Daten (Firmenname, Name des Vertretungsberechtigten und Anschrift) auch eine E-Mail-Adresse angeben.

3.    Die Teilnahme ist pro Unternehmen nur einmal während des Teilnahmezeitraums gemäß Ziffer 4 möglich; Mehrfachanmeldungen werden nicht berücksichtigt. Pro Unternehmen kann maximal ein Gewinn ausgeschüttet werden. Ein Anspruch auf einen Gewinn besteht nicht.

4.    Teilnahmezeitraum ist vom 14.08.2023 bis 30.09.2023. Es nehmen alle Bestellungen teil, die spätestens bis 23:59 Uhr deutscher Zeit am Tag des Teilnahmeschlusses bei Wienerberger eingegangen sind. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient das Datum auf dem vom Vertretungsberechtigten unterzeichneten Bestellschein.

5.    Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es entstehen keine versteckten Folgekosten.

6.    Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die personenbezogenen Daten der Gewinner (Firmenname, Name des Vertretungsberechtigten und Anschrift) werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die Dauer von 10 Jahren ab Ermittlung der Gewinner aufbewahrt und anschließend gelöscht. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zu Zwecken des Gewinnspiels ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Die weitere Speicherung der Gewinnerdaten ist aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO gerechtfertigt, weil wir gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.

 

 

II. Durchführung und Abwicklung

1.    Die Gewinner werden von Wienerberger nach dem Teilnahmezeitraum unter allen Unternehmen, die fristgerecht und ordnungsgemäß im Sinne der Ziff. I.2 teilgenommen haben, innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums durch Losentscheid ermittelt. Die Gewinnchance des einzelnen Unternehmens hängt somit maßgeblich davon ab, wie viele Unternehmen an dem Gewinnspiel teilnehmen.

2.    Zu gewinnen gibt es fünf (5) Mal jeweils einen (1) Gasgrill im Wert von ca. 500,- €. Das genaue Modell und der genaue Wert stehen noch nicht fest. Pro Unternehmen kann nur ein (1) Gewinn ausgeschüttet werden.

3.    Die Gewinner werden von Wienerberger zeitnah nach der Ermittlung der Gewinner per E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt. Die Gewinnbenachrichtigung wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die das Unternehmen bei der Teilnahme, d.h. bei der Aufgabe seiner Bestellung gemäß Ziff. I.2, angegeben hat. Die Gewinner werden mit der Gewinnbenachrichtigung gebeten, den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung zu bestätigen. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Wienerberger nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden, nachdem ihm die Gewinnbenachrichtigung zugegangen ist, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.

4.    Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

5.    Der Gewinn ist nicht übertragbar.

 

III. Gewährleistung und Haftung

1.    Da die Gewinne im Rahmen eines kostenfreien Gewinnspiels zur Verfügung gestellt werden, ist eine kaufrechtliche Mängelgewährleistung für die Gewinne ausgeschlossen.

2.    Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte beim Unternehmen übernimmt Wienerberger keine Haftung.

3.    Wir haften auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Unter wesentlichen Pflichten, auch Kardinalpflichten genannt, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf. Im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind das insbesondere dessen ordnungsgemäße Durchführung entsprechend dieser Teilnahmebedingungen und die tatsächliche Zurverfügungstellung der Preise an die Gewinner.

4.    Unsere Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen jeweils auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

5.    Darüber hinaus ist jegliche Haftung von uns ausgeschlossen.

6.    Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, was deren persönliche Haftung betrifft.

7.    Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit aufgrund der Verletzung unserer Pflichten im Rahmen dieses Gewinnspiels, bei dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

IV. Sonstige Bestimmungen

1.    Wienerberger behält sich das Recht vor, Unternehmen aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.

2.    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3.    Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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